Bundesfinanzministerium begrüßt Urteil des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat erleichtert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur neuen Grundsteuer reagiert. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, das Urteil bestätige die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen.
reaktion der Bundesregierung
Die Sprecherin erklärte, mit der Reform der Grundsteuer werde eine Neubewertung der Grundstücke nach objektiven Kriterien gewährleistet.Das reformierte Grundsteuerrecht sorge für eine gerechte Besteuerung.
Das Urteil habe für die kommunalen Haushalte eine enorme Bedeutung,sagte die Sprecherin weiter. Das Bundesministerium der Finanzen begrüße,dass nun Rechtssicherheit zu den reformierten Regelungen bestehe,insbesondere im Interesse der Kommunen,der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Abweisung der klagen
Der Bundesfinanzhof hatte zuvor mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neue Grundsteuer zurückgewiesen. Die zuständigen Finanzgerichte hätten in allen drei Verfahren zutreffend entschieden, dass der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.
Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Eine Aussetzung und Vorlage der Verfahren an das Bundesverfassungsgericht kommt nach Angaben des Bundesfinanzhofs in allen drei Verfahren nicht in betracht. Der Senat sei nicht davon überzeugt, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien, hieß es zur Begründung.











