Experten sehen Verfassungsrisiken bei geplanter Aktivrente
Die ab 2026 geplante Aktivrente und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnten nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Hinweise auf mögliche Ungleichbehandlung
DIW-steuerexperte Stefan Bach erklärte gegenüber der „Bild“,die Aktivrente stelle eine Ungleichbehandlung dar. Er gehe davon aus, dass es Klagen geben werde und letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheide. Bach sieht eine Möglichkeit, die steuerliche Bevorzugung der Rentner zu rechtfertigen, wenn es darum gehe, das Wachstum im Land zu stärken.
verfassungsrechtliche Bedenken von Experten
Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube hält die Aktivrente für verfassungsrechtlich problematisch. Steuerverfassungsrechtlich handele es sich um eine wesentliche Ungleichbehandlung, die einen besonderen Rechtfertigungsgrund erfordere.Eine wirtschaftspolitische Begründung, wie der Anreiz zur Weiterarbeit im Alter, sei denkbar.
Zweifel und offene Fragen
Kube äußerte jedoch Zweifel und verwies auf mögliche erhebliche Mitnahmeeffekte. Zudem werfe die neue Regelung Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag auf.