Ex-Verfassungsrichter: Klage gegen „Sondervermögen“ gut möglich

Bundesverfassungsgericht (Archiv)
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<h3>Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sondervermögen</h3> Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußert Bedenken gegen das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten "Sondervermögen" für Infrastruktur und Klimaschutz. Das 500 Milliarden Euro umfassende Vorhaben sei verfassungsrechtlich angreifbar. <h4>Kritik an der Präzision</h4> Papier bemängelt, dass die Verwendung der Kreditmittel nicht ausreichend präzise definiert sei. Insbesondere die Voraussetzungen für zusätzliche Investitionen seien unklar, sagte er der "Welt am Sonntag

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sondervermögen

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Errichtungsgesetz zum „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz. Das 500 Milliarden Euro umfassende Vorhaben sei laut Papier angreifbar.

Kritik an der Präzision

Papier bemängelt, dass die Verwendung der Kreditmittel nicht ausreichend präzise definiert sei. Insbesondere die Voraussetzungen für zusätzliche Investitionen seien unklar, sagte er der „Welt am Sonntag“. Hinweise von Wirtschaftsinstituten, dass mit den Mitteln auch Lücken im kernhaushalt gedeckt werden, zeigten, dass das Gesetz nicht ausreichend präzise sei, um Tricksereien zu verhindern.

Mögliche Normenkontrollklage

Papier hält eine abstrakte Normenkontrollklage gegen das Errichtungs- und Haushaltsgesetz für denkbar. Dafür wäre jedoch die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Bundestagsmitglieder erforderlich, was er derzeit nicht sieht. eine Landesregierung könnte jedoch ebenfalls einen Normenkontrollantrag stellen, insbesondere nach möglichen Regierungswechseln in den östlichen Bundesländern.

Warnung vor Lockerung der Schuldenbremse

Papier warnt vor einer weiteren Lockerung der Schuldenbremse.Er kritisiert,dass Parteien,die in Migrationsfragen auf europarechtliche Vorgaben verweisen,das EU-recht bei Finanzfragen ignorieren. Die Maastricht-Kriterien sollten bekannt sein, so der Jurist.


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