Gesetzentwurf für elektronischen Widerrufsbutton vorgestellt
Das Justizministerium plant,Unternehmen dazu zu verpflichten,bei im Internet geschlossenen Verträgen einen elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. Diese Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfs, den das Ministerium am Mittwoch veröffentlicht hat.
Umsetzung von EU-Vorgaben
Mit dem Gesetzentwurf sollen geänderte EU-Vorgaben zu verbraucher- und Versicherungsverträgen in nationales Recht umgesetzt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass das Widerrufen von Verträgen im internet künftig so einfach wie das bestellen sein solle – mit einem Klick. Der elektronische Widerrufsbutton solle den verbraucherschutz stärken und das Widerrufen von unerwünschten Verträgen erleichtern.
Weitere geplante Änderungen
Neben der Einführung des Widerrufsbuttons sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen Finanzdienstleistungen künftig angemessen erläutern müssen, um eine informierte Entscheidung beim Vertragsabschluss zu ermöglichen. Darüber hinaus soll das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Finanzdienstleistungen eingeschränkt werden.
Vertragsbedingungen künftig digital
Künftig sollen Unternehmer nicht mehr verpflichtet sein,Vertragsbedingungen in Papierform zu übermitteln. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt, die bis zum 1. August Stellung nehmen können.