Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für Krankenkassen wird auf 2,9 Prozent festgelegt
festlegung durch Bundesgesundheitsministerin Warken
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen am Montag auf 2,9 Prozent festzulegen. „Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam im sogenannten Schätzerkreis mit den Kassen und anderen experten festzulegen, wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag zu erwarten ist. Und den werden wir an diesem Montag auf 2,9 Prozent festlegen und veröffentlichen“, sagte Warken der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
individuelle Festlegung durch die Krankenkassen
Warken betonte, dass der tatsächliche Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen individuell festgelegt wird. Dies hänge vor allem von der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Kasse ab. Da zwischen den Kassen Wettbewerb herrsche, müsse jede Krankenkasse eigenständig wirtschaften. Aus diesem Grund gebe es unterschiedliche Zusatzbeiträge.
Hinweis für Versicherte
Versicherte sollten laut Warken sorgfältig abwägen, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt. Auch sie selbst habe dies als gesetzlich Versicherte im Blick. Ein Wechsel sei nicht immer sinnvoll, selbst wenn der Zusatzbeitrag über dem Durchschnitt liege. Beitragssatz und Leistungen sollten stets gemeinsam betrachtet werden.
