Kritik an richterlicher Entscheidung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters scharf kritisiert. Der Täter war den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft. Seine Verurteilung wurde jedoch zur bewährung ausgesetzt,obwohl er sich vor einer deradikalisierungsmaßnahme befand. Dobrindt äußerte gegenüber den ARD-Tagesthemen Unverständnis über die Bewährungsstrafe. die staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Föderale Zuständigkeiten
Dobrindt verwies auf die föderale Zuständigkeit der Überwachungsmaßnahmen, die von Berliner Landesbehörden durchgeführt wurden.Diese konnten den Anschlag jedoch nicht verhindern.Er betonte, dass die Einstufung als Gefährder und das Gerichtsverfahren korrekt waren, das Problem jedoch im Ausgang der Gerichtsentscheidung liege.
Diskussion um Mietfahrzeuge und Staatsbürgerschaft
Der Minister zeigte sich zurückhaltend gegenüber Forderungen, den Zugang von Gefährdern zu Mietfahrzeugen zu erschweren.Er äußerte Zweifel an der Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen. Zur Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, erklärte Dobrindt, dies sei nur bei Doppelstaatlern möglich und erfordere komplexe rechtliche Schritte.
Personal und Überwachung
Dobrindt widersprach der Behauptung, es fehle an Personal für die Überwachung. Er betonte, dass ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten vorhanden seien, das Problem jedoch in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze liege.
Umfassendes Sicherheitspaket
Der Innenminister plant ein umfassendes Sicherheitspaket. Dobrindt fordert, dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und nicht auf Bewährung freikommen. er sprach sich für elektronische Fußfesseln und Präventivhaft aus. Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Polizeigesetze sei notwendig,um die Bewegungsfreiheit von Gefährdern einzuschränken.



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