DGB gegen geplante Arbeitszeitreform

Schweißer bei der Arbeit (Archiv)
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DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor den Plänen der Bundesregierung zur Reform der Arbeitszeitregelungen

warnung vor geplanter Arbeitszeitreform

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat vor der geplanten Arbeitszeitreform der schwarz-roten Bundesregierung gewarnt. Sie betonte, dass sie grundsätzlich für Flexibilität sei und in zahlreichen Tarifverträgen bereits vielfältige Arbeitszeitmodelle existierten.Fahimi kritisierte jedoch, dass es den Arbeitgebern in Wahrheit ausschließlich um mehr Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit der Beschäftigten gehe. „Das machen wir nicht mit“, erklärte Fahimi gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Kritik an ausweitung des Direktionsrechts

Fahimi äußerte die Sorge, dass es in der aktuellen Debatte nicht um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gehe, sondern um eine Ausweitung des Direktionsrechts der Arbeitgeber. Sie warnte davor, die Regelarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen und die maximale Tageshöchstarbeitszeit von zehn auf zwölf oder mehr stunden zu erhöhen.

Umfrage unter Beschäftigten

Laut einer Umfrage des DGB würden 98 Prozent der Beschäftigten es bevorzugen, nicht länger als bis 19 Uhr zu arbeiten. Fahimi betonte, dass die Behauptung, viele Beschäftigte wollten ihren Arbeitstag weiter aufteilen, nicht der Realität entspreche. Dennoch arbeiteten viele auch am Abend,weil betriebliche Gegebenheiten oder familiäre Verpflichtungen dies erforderlich machten.

Position zum Arbeitszeitgesetz

Fahimi sprach sich grundsätzlich gegen eine Reform des Arbeitszeitgesetzes aus. Sie bezeichnete das Gesetz als Schutzmaßnahme für die Gesundheit und gegen Überlastung und betonte, dass es ein gutes Gesetz sei, das nicht verändert werden sollte.

Möglichkeiten zur Stärkung der Beschäftigtenrechte

die DGB-Vorsitzende zeigte sich offen für Diskussionen darüber, wie Beschäftigte ihre Arbeitszeitwünsche gegenüber dem Arbeitgeber besser durchsetzen könnten. Sie könne sich beispielsweise einen Rechtsanspruch auf Vollzeit vorstellen. Einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit lehnte Fahimi hingegen ab und verwies darauf, dass dies Aufgabe der Tarifgemeinschaft sei.


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