SPD-Chef Klingbeil kündigt Prüfung eines afd-Verbotsverfahrens an
Nachdem der Verfassungsschutz die AfD in einem rund 1.100 Seiten umfassenden Gutachten bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, kündigte der SPD-Vorsitzende und designierte Vizekanzler Lars Klingbeil an, dass die neue bundesregierung die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in Betracht ziehen werde.
„Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was heute der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat“, sagte Klingbeil gegenüber der Zeitung „Bild“ (Samstagausgabe). Er betonte weiter: „Wir haben als diejenigen, die die politischen Entscheidungen treffen, jetzt auch die Verantwortung, unsere Demokratie vor den Feinden der Demokratie zu schützen. Und da müssen wir sehr schnell in der neuen Regierung, in der Koalition, Entscheidungen treffen, was daraus folgt.“
klingbeil fordert schnelle Auswertung des Gutachtens
Klingbeil erwartet, dass die Ergebnisse des Gutachtens ernst genommen und zügig ausgewertet werden. „Die afd ist ein Angriff auf Deutschland. Die wollen ein anderes Land, die wollen unsere Demokratie kaputt machen. Und das müssen wir sehr ernst nehmen“, so der SPD-Vorsitzende. allerdings wollte er sich noch nicht konkret festlegen, welche Maßnahmen die künftige Regierung aufgrund der einstufung ergreifen werde. Ein Verbotsverfahren könne zwar eine Möglichkeit sein, jedoch gehe es ihm nicht darum, „eine schnelle Schlagzeile nach diesem Gutachten zu produzieren“.
es sei denkbar, dass unabhängige Behörden künftig einen klaren Handlungsauftrag an die Politik formulieren könnten. „Und das müssen wir auswerten, ob dieses Gutachten dafür einen Hinweis hat“, erklärte Klingbeil weiter. Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ stellt bereits die höchste Kategorie dar, in die der Verfassungsschutz mögliche Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen einordnet.
Dobrindt erwartet gerichtliche Überprüfung der Einstufung
Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dessen Ministerium künftig dem Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde übergeordnet sein wird, äußerte sich bislang nicht zu konkreten Maßnahmen. Gegenüber der „Bild“ erklärte er: „Ich gehe davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Einstufung kommen wird.“ Unabhängig davon führe das Gutachten zwingend dazu, dass die AfD weiterhin beobachtet werde. bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe ihn bereits über die veröffentlichung des Gutachtens informiert.
Rechtliche Grundlage für ein Parteienverbot
Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein Verbotsantrag kann laut Bundesgesetz vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden.