Union prüft Fehlanreize beim Teilzeitanspruch
Die union plant, Fehlanreize beim Teilzeitanspruch in Deutschland zu überprüfen. Dies geht aus der finalen Version eines Antrags für den Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart hervor, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Der Antrag trägt den Titel „Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken“.
Inhalt des Antrags
Der Antrag sieht vor, staatliche regelungen und Ansprüche daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehlanreize setzen und höhere Erwerbsumfänge erschweren.Zudem soll geprüft werden, ob es an Impulsen zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit mangelt, ohne berechtigte Gründe wie Erziehung, Pflege oder Qualifizierung zu beeinträchtigen.
Kombination von Erwerbsarbeit und Transferleistungen
Der Antrag betont, dass ein Teilzeitanspruch gut begründet sein muss, insbesondere bei der Kombination von erwerbsarbeit und Transferleistungen.erwerbsfähige Personen im Leistungsbezug ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Vollzeiterwerbstätigkeit sichern.
Empfehlung der Antragskommission
Die CDU betont die Notwendigkeit eines geordneten und zielgerichteten Teilzeitanspruchs als Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik. Die Antragskommission der CDU hat die Annahme des Antrags empfohlen und dessen Überweisung an die Parteigremien und die Bundestagsfraktion vorgeschlagen.










