Verzicht auf Diätenerhöhung
Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die übliche Diätenerhöhung. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD fand am Freitag die Zustimmung aller Fraktionen.
Geplante Erhöhung und Anpassungsverfahren
Ursprünglich war eine Erhöhung der Diäten um 4,2 Prozent von 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich vorgesehen. Das 2014 beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1.Juli anhand des Nominallohnindex anzupassen. Die Entschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). In besonderen Situationen können Abweichungen erfolgen, um die Angemessenheit der Entschädigung sicherzustellen.
Begründung für den Verzicht
Die Entscheidung für den Verzicht wird mit der herausfordernden Wirtschafts- und Haushaltslage infolge des Kriegs im Iran begründet. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gestiegen sind, sei es das „richtige Signal“, die Diäten nicht zu erhöhen. Ein Vorschlag der linken, während der gesamten Legislatur auf Erhöhungen zu verzichten, wurde abgelehnt.
Technische Umsetzung der Diätenerhöhung
Im juli wird die Erhöhung technisch umgesetzt, sodass 12.330,48 Euro ausgezahlt werden. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro wird im August abgezogen, sodass 11.336,46 euro ausgezahlt werden.Ab September bleibt es bei 11.833,47 Euro. Zum 1.Juli 2027 soll das anpassungsverfahren wieder regulär durchgeführt werden.
Altersentschädigung
Auch die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung werden entsprechend angepasst. Im Juli steigen sie um 4,2 Prozent, sinken im August und kehren ab September auf das ursprüngliche Niveau zurück. Zum 1. Juli 2027 erfolgt die reguläre Anpassung.



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