Bundestag verweigert Hausausweise für mehrere Abgeordneten-Mitarbeiter
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten die erteilung von Hausausweisen sowie den zugang zu den IT-Systemen verweigert. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung erfolgte diese Entscheidung auf Grundlage „sicherheitskritischer Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“.
begründung der Entscheidung
Bei allen abgelehnten Antragstellern sei es nach Einschätzung der Verwaltung möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu „verfassungsfeindlichen Zwecken“ missbraucht werden könnte. Die Ausstellung eines Ausweises würde somit ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages darstellen. Es lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages sowie die Sicherheit von Abgeordneten und aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte.
Stellungnahme der Bundestagspräsidentin
Bundestagspräsidentin Julia klöckner (CDU) erklärte, der Deutsche Bundestag sei ein offenes Parlament und zugleich ein Raum der Demokratie, der besonders geschützt werden müsse. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages könne es keine Kompromisse geben.Für alle Personen mit eigenständigem Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Bundestages dürfe es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben. Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern hätten die Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich gemacht.