Bundestag beschließt Apothekenreform

Bundestagssitzung am 22.05.2026

Der Bundestag hat die Apothekenreform der Bundesregierung beschlossen

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Apothekenreform im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat die Apothekenreform der Bundesregierung verabschiedet. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erhielt am Freitag die notwendige Mehrheit im Parlament.

Ziele der Reform

Das Gesetz zielt darauf ab, Apotheken wirtschaftlich zu stärken und ihnen mehr befugnisse zu geben, um das Versorgungsangebot zu erweitern. Besonders kleinere und ländliche Apotheken stehen vor Herausforderungen wie Fachpersonalmangel und sinkender Wirtschaftlichkeit. Die Reform soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte apotheken verbessern und die pharmazeutische Expertise vor ort besser nutzen, etwa zur Prävention. Bürokratieabbau und Stärkung der Eigenverantwortung der Apotheker sind ebenfalls vorgesehen.

Detailregelungen der reform

Die Anforderungen für die Gründung von Zweigapotheken werden gesenkt. Diese können in abgelegenen Orten eröffnet werden, wenn die Arzneimittelversorgung eingeschränkt ist. Die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken kann durch zwei Personen erfolgen, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) dürfen mit behördlicher Genehmigung vorübergehend die Apothekenleitung übernehmen,um den Betrieb in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten. Dies ist für maximal 20 Tage möglich,davon höchstens 10 Tage am Stück. Neben Vollnotdiensten werden auch Teilnotdienste in den Abendstunden finanziell unterstützt.

Erweiterte Dienstleistungen

Apotheken dürfen künftig Impfungen mit allen Impfstoffen, außer Lebendimpfstoffen, durchführen. Die ärztliche Schulung wird erweitert und die Vergütungsverhandlungen ausgeweitet. Zudem sollen Schnelltests gegen bestimmte Erreger in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen möglich sein, wofür der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben wird.

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