Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Menschen warten vor Bürgerbüro (Archiv)

Die Bundesregierung vermutet eine hohe Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch

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Hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung geht von einer hohen dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Dies teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.

Verfahren und Verdachtsfälle

Im Jahr 2025 leiteten die Jobcenter rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht oder es wurde aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. Auch Ordnungswidrigkeiten zählen zu den erfassten Fällen. Daten zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft liegen jedoch nicht vor. Das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher sein, da viele Fälle unentdeckt bleiben. Grund dafür sei die unzureichende Vernetzung der betroffenen Behörden.

Finanzieller Schaden unklar

Der finanzielle Schaden durch Sozialleistungsmissbrauch lässt sich nicht beziffern. weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium liegen strukturierte Daten vor, die eine genaue Schadenssumme ermöglichen würden. Auch das Einsparpotenzial durch geplante Maßnahmen der Bundesregierung ist unklar.

Geplante Maßnahmen

Die Bundesregierung plant mit einem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Zudem soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage können Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland Grundsicherungsgeld beziehen, auch ohne Aufenthaltsrechtsnachweis. Geplant ist, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese Maßnahme soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen erschweren.

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