Bundesregierung: Entscheidung über mögliche Wahlen in der Ukraine liegt bei Kiew
Die Bundesregierung sieht die Entscheidung über mögliche Wahlen in der Ukraine ausschließlich bei den zuständigen Stellen in Kiew. die ankündigung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj,dass Wahlen trotz Kriegsrecht innerhalb von 60 bis 90 Tagen möglich sein könnten,habe man „in der Tat zur Kenntnis genommen“,sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts nachrichtenagentur.
Äußerungen der Bundesregierung zu Selenskyj und den Wahlplänen
Meyer verwies darauf, dass Selenskyj in seinen Aussagen auch auf die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen hingewiesen habe. Dazu gehöre insbesondere die notwendige Sicherheitslage.
Rolle des ukrainischen Parlaments
„Nach unserem Verständnis wird sich nun das ukrainische Parlament mit der Frage der rechtlichen und politischen Voraussetzungen beschäftigen“, sagte Meyer weiter. Die Haltung der Bundesregierung sei eindeutig: Wolodymyr Selenskyj sei das gewählte und legitime Staatsoberhaupt der Ukraine. „Über alle weiteren Schritte muss auch dort autonom entschieden werden.“
Mögliche Sicherheitsgarantien und weitere Gespräche
Auf Nachfrage, mit welchen konkreten Beiträgen für Sicherheitsgarantien Kiew aus Deutschland rechnen könne, erklärte Meyer, es werde „sicher in den nächsten Stunden, Tagen, Wochen genügend Gelegenheiten geben, auch über so ein Thema mit sicherheit weiter zu sprechen, wenn es da Bedarf gebe“.











