Bundesregierung hält an Abschiebeplänen für Syrien fest
Die Bundesregierung plant weiterhin,Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Dies geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts vom 22. Juli auf eine parlamentarische Anfrage der linksfraktion hervor, über die die „Welt“ berichtet. in dem Schreiben heißt es: „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, nach Syrien rückzuführen. Der Bund unterstützt die Länder und arbeitet auf die Ermöglichung der Rückführungen hin.“
Kritik von Opposition und Koalitionspartnern
Die außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cansu Özdemir, äußerte scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Sie verwies auf die aktuellen angriffe auf die Religionsgemeinschaft der Drusen in Syrien und betonte, dass es nicht verantwortbar sei, die syrische Übergangsregierung zu normalisieren.
Auch die Grünen-Politikerin luise Amtsberg, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, kritisierte die Debatte um Abschiebungen. Sie bezeichnete es als innen- und außenpolitisch unverantwortlich, angesichts der aktuellen Lage in Syrien über Rückführungen zu diskutieren.
Unterstützung aus der Union
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung. Er argumentierte, dass die ursprünglichen schutzgründe für syrische Asylanträge, wie verfolgung durch das Assad-Regime und der Bürgerkrieg, weggefallen seien. Throm betonte, dass insbesondere sunnitische Araber nun sicher nach Syrien zurückkehren könnten.
Positionen von SPD und AfD
Eine Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte, die syrische Regierung sei verpflichtet, ihre Staatsbürger unabhängig von Konfession oder Ethnie vor Gewalt zu schützen. Verantwortliche für Massaker an Minderheiten müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Die SPD halte weiterhin an dem Ziel fest, künftig auch nach Syrien abzuschieben, zunächst jedoch nur straftäter und Gefährder, sofern die Lage dies zulasse.
Der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Frohnmaier, äußerte, dass es trotz der verbrecherischen Natur des syrischen Regimes manchmal notwendig sei, mit solchen Akteuren zu verhandeln, um im Interesse Deutschlands Rückführungen zu ermöglichen.
Unklarheit über Zeitpunkt möglicher abschiebungen
Wann Deutschland wieder nach Syrien abschieben wird, ist derzeit ungewiss. Anfang Juli wies das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an, die Prüfung von Widerrufen des schutzstatus für syrische Straftäter und Gefährder wieder aufzunehmen, sofern eine vollständige ablehnung des Schutzanspruchs im Einzelfall möglich ist.
Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, dass das Bamf aufgrund der weiterhin unsicheren Lage in Syrien derzeit nur formelle Entscheidungen bei Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger trifft, insbesondere nach der Dublin-III-Verordnung. Über eine allgemeine Wiederaufnahme der Entscheidungstätigkeit sei noch nicht entschieden worden.