Bundespolizei schiebt zwei verurteilte Straftäter nach Syrien und Afghanistan ab
Am Mittwoch hat die Bundespolizei nahezu zeitgleich zwei Personen nach Syrien und Afghanistan abgeschoben. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.
Die eine Person wurde demnach von München, die andere von Frankfurt am Main aus ausgeflogen. Beide Abgeschobenen waren Asylbewerber und wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt worden. Auf den Flügen wurden sie von Spezialkräften begleitet.
Aussagen des Bundesinnenministers
Bundesinnenminister Alexander dobrindt (CSU) erklärte gegenüber der Zeitung,es gehe um „Konsequenz und Klarheit gegenüber Straftätern“. Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan würden verstetigt. „Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen“, sagte dobrindt.
Rechtliche Einordnung von Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan
Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind rechtlich umstritten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam im März 2024 zu dem Fazit, dass „aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekären humanitären Lage in Syrien und Afghanistan“ Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Verbot der Folter, „etwaigen Abschiebungen in diese Staaten regelmäßig entgegenstehen“ werde.
Dies lege auch die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend den Fall „Syrien“ nahe.











