Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende

Bluttransport (Archiv)

Das Bundeskabinett beschließt eine Reform, die künftig auch überkreuzte Lebendnierenspenden zwischen zwei Paaren erlaubt

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Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des transplantationsgesetzes beschlossen. Künftig sollen Lebendnierenspenden auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglicht werden.

ziel der Reform

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll mit der Reform der Kreis der Organspender und Organempfänger erweitert werden. Zudem wird ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland etabliert. Die Reform sieht außerdem vor, dass künftig auch anonyme Nierenspenden an nicht bekannte Personen möglich sind.

Aussagen der Bundesgesundheitsministerin

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, die Überkreuzlebendspende von Nieren stärke die bewusste Entscheidung für die Organspende. Personen, die bisher aufgrund fehlender Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen nicht helfen konnten, erhalten nun die Möglichkeit zur Überkreuzspende. Damit werde der Wille zur Organspende in den Fokus gestellt.

Stärkung des Schutzes für Lebendspender

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Schutz der Lebendspender zu verbessern.Die Regelungen zur Aufklärung der Spender und zur Spendereignung werden erweitert, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Risiken und mögliche Spätfolgen. Zudem wird eine verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende eingeführt.

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