Bundeskabinett beschließt Reform des Steuerberatungsrechts

Steuerberater (Archiv)

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht

Toyota Scheidt

Bundeskabinett beschließt Reform des Steuerberatungsgesetzes

Die Bundesregierung hat eine Reform des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums,das Steuerberatungsrecht zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Bürgerinnen und Bürger sollen von einem breiteren Beratungsangebot profitieren. Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig in mehr Fällen Beratung anbieten können.

Anpassung des Steuerrechts an digitale Arbeitswelt

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Arbeitswelt werde immer digitaler, daher müsse auch das Steuerberatungsrecht angepasst werden. Mit einer Änderung bei der Gewerbesteuer solle zudem verhindert werden, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein in Kommunen mit niedrigen Hebesätzen verlegen.

Geplante Änderungen für Lohnsteuerhilfevereine

Modernisierung der Regelungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine zu modernisieren. Die Betragsgrenzen für vereinbare Tätigkeiten sollen entfallen.Darüber hinaus soll es möglich sein, dass eine Person drei Beratungsstellen leitet.

Neuregelung der Hilfeleistung in Steuersachen

Zudem wird die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt. Ziel ist es, den Rahmen für steuerliche Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine zu erweitern und klarer zu definieren.

Artikel teilen


Toyota Scheidt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen