Bundeskabinett beschließt Reform des Steuerberatungsgesetzes
Die Bundesregierung hat eine Reform des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums,das Steuerberatungsrecht zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Bürgerinnen und Bürger sollen von einem breiteren Beratungsangebot profitieren. Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig in mehr Fällen Beratung anbieten können.
Anpassung des Steuerrechts an digitale Arbeitswelt
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Arbeitswelt werde immer digitaler, daher müsse auch das Steuerberatungsrecht angepasst werden. Mit einer Änderung bei der Gewerbesteuer solle zudem verhindert werden, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein in Kommunen mit niedrigen Hebesätzen verlegen.
Geplante Änderungen für Lohnsteuerhilfevereine
Modernisierung der Regelungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine zu modernisieren. Die Betragsgrenzen für vereinbare Tätigkeiten sollen entfallen.Darüber hinaus soll es möglich sein, dass eine Person drei Beratungsstellen leitet.
Neuregelung der Hilfeleistung in Steuersachen
Zudem wird die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt. Ziel ist es, den Rahmen für steuerliche Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine zu erweitern und klarer zu definieren.











