Gesetzentwurf gegen Scheinvaterschaften
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Scheinvaterschaften verhindern soll. Der Entwurf, über den die Zeitung „Welt“ berichtet, soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Ziel ist es, Sozialbetrug zu begrenzen, bei dem über Vaterschaftsanerkennungen aufenthaltstitel erschlichen werden.
Funktionsweise des Sozialbetrugs
Nach darstellung des Bundesinnenministeriums erkennen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen Geld Kinder an, die nicht ihre eigenen sind.Dies geschehe teilweise dutzendfach. Die ausländischen Kinder und ihre Mütter erhalten dadurch automatisch Aufenthaltstitel in Deutschland. Kann der vermeintliche Vater, wie in solchen Fällen häufig, keinen Unterhalt zahlen, übernimmt der Staat die Zahlungen aus Steuermitteln.
Geplante Rolle der Ausländerbehörden
Zustimmung bei aufenthaltsrechtlichem Gefälle
Künftig sollen die Ausländerbehörden Scheinvaterschaften verhindern. Im Gesetzentwurf heißt es,die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung sei in Fällen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ zwischen den beteiligten erforderlich. Ein solches Gefälle liege etwa vor, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter jedoch nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
Folgen für Standesämter und Notariate
Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor,soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Dadurch sollen Stellen, die die Vaterschaftsanerkennung beurkunden, wie Notariate und Standesämter, entlastet werden.











