Bund und Länder beschließen weitere Schritte zur Digitalisierung der Justiz
Einigung auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel in Leipzig
Bund und Länder haben am Freitag auf dem bund-Länder-Digitalgipfel in Leipzig weitere Maßnahmen zur Digitalisierung der Justiz beschlossen. im Mittelpunkt des Treffens der Justizminister stand die Verteilung der 210 Millionen Euro, die der Bund für die Jahre 2027 bis 2029 bereitstellt.
Geplante Digitalisierungsprojekte
Zu den geplanten Vorhaben zählen die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud, ein länderübergreifendes gemeinsames Registerfachverfahren sowie die Modernisierung der Grundbuchverfahren. Außerdem sollen eine deutsche Beweismittelcloud, eine digitale Rechtsantragstelle, zivilgerichtliche Online-Verfahren und die digitalisierung der Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch ein Vollstreckungsregister, umgesetzt werden. Auch Projekte zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Justiz sollen verstärkt verfolgt werden.
Kriterien für die Projektaufnahme
Laut dem am Freitag gefassten Beschluss muss jedes Projekt eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, eine Risikobetrachtung und einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Justiz vorweisen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Priorisierung der Vorhaben. Bund und Länder entscheiden anschließend gemeinsam, welche Projekte in das Portfolio aufgenommen werden.
Mitbestimmung der Länder
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte nach dem Treffen, dass die Länder bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekte zustimmen müssen. Dies sei nun entsprechend beschlossen worden.






