Bewertung eines AfD-Verbotsverfahrens
Die berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält ein von der SPD gefordertes bundesweites AfD-Verbotsverfahren derzeit für praktisch aussichtslos. Es müsse der Partei nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe, und zwar in ihrer gesamtheit, erklärte Badenberg gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Schwierigkeiten beim Nachweis
Ein solcher Nachweis lasse sich bei der AfD auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen. Badenberg betonte, dass es als Nachweis ein Konzept bräuchte, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar sei und auf eine tatsächliche Umsetzung abziele. Es reiche nicht aus, nur über „Remigration“ zu sprechen; vielmehr müsse ein konkretes Umsetzungskonzept vorliegen. Aus ihrer Sicht habe die AfD dazugelernt, agiere strategisch und bewege sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte.
Empfehlung für ein differenziertes Vorgehen
badenberg empfiehlt daher ein kleinteiligeres Vorgehen. Sie regte an, das verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände ernsthaft zu prüfen.Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen.
Weitere rechtliche Möglichkeiten
Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sieht Badenberg im Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Damit könne das Bundesverfassungsgericht beispielsweise zeitlich begrenzt das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen.Sie halte es für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht schon vor Jahren im Fall von Björn Höcke angestoßen wurde. Das wäre eine deutliche Botschaft gewesen. Höcke ist Vorsitzender der Thüringer AfD.