Kompromiss von bund und Ländern zum Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung
Bund und Länder haben sich vor der für Mittwoch geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf einen Kompromiss geeinigt. Das berichtete das Portal „Politico“ am Dienstag.
Details der Protokollerklärung der Bundesregierung
Laut einer auf Dienstag datierten Protokollerklärung der Bundesregierung sollen die ursprünglich geplanten Sparmaßnahmen im Kliniksektor durch die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben. Die finanziellen Effekte sollen jedoch im Jahr 2027 ausgeglichen werden.
Anhebung des Landesbasisfallwerts und der Krankenhausbudgets
Zur Kompensation soll der landesbasisfallwert für somatische krankenhäuser für das Jahr 2026 um 1,14 Prozent erhöht werden. Ebenso sollen die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für 2026 um 1,14 Prozent angehoben werden. Ziel der Regelung sei es, „eine Überkompensation auszuschließen“.
Reaktionen der Länder und Hintergrund des Sparpakets
Die Länder hatten kritisiert, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasten würden, und deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen.
Mit dem Sparpaket will die Koalition den GKV-Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei durchschnittlich 2,9 Prozent stabil halten. Krankenkassen warnen, dass diese Zusage nicht einzuhalten sei, unter anderem, weil Rücklagen wieder aufgefüllt werden müssten.











