Kritik des Bauernverbandes an Mindestlohn-Regelung
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hat die Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, keine Ausnahme beim Mindestlohn für Saisonarbeit zuzulassen, scharf kritisiert. Rukwied bezeichnete das Vorgehen als unverständlich und warf dem Ministerium vor, aus partei- und koalitionstaktischen Gründen rechtliche Bedenken vorzuschieben, um Ausnahmen beim Mindestlohn für saisonal Beschäftigte zu verhindern.
Auswirkungen auf Sonderkulturbetriebe
Nach Einschätzung des Bauernverbandes stehen viele Sonderkulturbetriebe durch diese Entscheidung vor erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Rukwied warnte, dass die Betriebe im europäischen Wettbewerb nicht mehr bestehen könnten. In der Folge werde sich die Produktion von Obst und Gemüse weiter ins Ausland verlagern und der Importanteil steigen. Obst und Gemüse aus Deutschland werde dadurch deutlich teurer, was die Inflation zusätzlich anheizen könne.
Reaktionen aus der Politik
Agrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich zunächst offen für die Forderung des Bauernverbandes nach einem geringeren Mindestlohn für Saisonkräfte gezeigt. Die SPD hingegen lehnte diese Forderung strikt ab. Nach einer rechtlichen Prüfung erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Umsetzung einer Ausnahme unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz für unmöglich. Rainer verwies auf bereits bestehende Entlastungen der Landwirtschaft bei Bürokratie, Agrardiesel und Stromsteuer.
Entwicklung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde vorgesehen, ab 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen.