Keine Änderungen bei Aufnahme von Afghanen nach Gerichtsurteil
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) erwartet keine Veränderungen bei der Aufnahme von Afghanen im Rahmen des Ortskräfte- und anderer Program. Anlass ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das am Montag den Stopp der Aufnahmeverfahren durch die Bundesregierung sowie die Verweigerung von Visa für eine afghanische Familie durch das Auswärtige Amt im Frühsommer für rechtmäßig erklärt hatte.
Wadephul betont einhaltung von Zusagen
Während seiner Indien-Reise in Bangalore äußerte sich Wadephul am Dienstag gegenüber dem Sender „Welt TV“ zu dem Gerichtsbeschluss. Er betonte: „Wo wir eine Zusage gemacht haben, da müssen wir diese Zusage einhalten.“ Gleichzeitig stellte er klar, dass Zusagen widerrufen werden, wenn Gründe gegen die Aufnahme sprechen, etwa bei falscher identität oder Sicherheitsbedenken. In solchen Fällen würden die betreffenden Personen nicht automatisch nach Deutschland aufgenommen. Wadephul unterstrich jedoch,dass Deutschland zu seinen gegebenen Zusagen stehe.
Gericht sieht kein generelles Visumsrecht
Das Oberverwaltungsgericht stellte in seinem unanfechtbaren Beschluss fest, dass eine frühere Erklärung der Aufnahmebereitschaft keinen Anspruch auf ein Visum begründet. Die Bundesregierung verfüge in diesen Fällen über ein weites Ermessen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein entgegenstehendes Urteil des Verwaltungsgerichts auf.