Prüfung zu Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit dem Vorhaben gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ausnahmen beim Mindestlohn einzuführen. Nach einem bericht der „Rheinischen Post“ ist eine entsprechende Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig.
Ergebnis der ministeriumsinternen Prüfung
Eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im Ministerium kam zu dem Ergebnis, dass eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte dem Diskriminierungsverbot widersprechen würde, das unter anderem im Grundgesetz verankert ist.
Hintergrund der Diskussion
Rainer hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft nicht ausgeschlossen und die interne Prüfung veranlasst, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen.Auf dem Bauerntag bekräftigte rainer sein Vorgehen.
Reaktionen in der Koalition
Innerhalb der Koalition war die Absicht des Ministers umstritten. Die SPD lehnte Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt ab.