AfD reicht Verfassungsbeschwerde gegen „Verdachtsfall“-Entscheidung ein
Die AfD hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die „Verdachtsfall“-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht. Nach Angaben der Partei sei der antrag an das Bundesverfassungsgericht umfangreich begründet. Die AfD rügt dabei mehrere Grundrechtsverletzungen sowie die Verletzung rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben, darunter das recht auf den gesetzlichen Richter.
Hintergrund der Entscheidung
Am 22. Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es im Verfahren um die Einstufung der AfD als sogenannter „Verdachtsfall“ der beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abhelfen werde (BVerwG 6 B 23.24). ausgangspunkt war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster.
Stellungnahme der AfD
Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel erklärten am Donnerstag schriftlich, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW könne in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben. Sie sehen in dem Urteil einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit der mitglieder und kritisieren, dass legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktioniert würden.Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen habe, sei nun der weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten. Die AfD kündigte an, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um sich und ihre Mitglieder vor den aus ihrer Sicht unbegründeten Maßnahmen des Verfassungsschutzes zu schützen.