Frankreichs Nationalversammlung billigt Sterbehilfegesetz

Französische Nationalversammlung (Archiv)

Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt

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Einleitung

Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt. mit 291 zu 241 Stimmen wurde der Entwurf am Mittwoch angenommen, nachdem er zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer gescheitert war.

Hauptteil

Premierminister Sébastien Lecornu plant, Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorzulegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Das Gesetz sieht die Sterbehilfe für volljährige Franzosen vor, die an einer „schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen“ krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leiden. Die Erkrankung muss mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein.

Voraussetzungen und Verfahren

Der Patient muss seinen Wunsch gegenüber einem Arzt frei äußern. Der Arzt entscheidet nach einer Beratung innerhalb von 15 Tagen.Nach einer zweitägigen Bedenkzeit muss der Patient das tödliche Mittel selbst verabreichen. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist,darf ein Arzt oder eine Pflegekraft dies übernehmen. Die Entscheidung des Patienten muss am Tag des Eingriffs erneut vom Arzt bestätigt werden.

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