Freiheitsstrafe auf Bewährung nach Flixbus-Unfall
Knapp zwei Jahre nach dem tödlichen Flixbus-Unfall auf der A9 bei Leipzig wurde der Fahrer zu einer freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Unfallhergang
Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 27. März 2024 als Fahrer des Flixbusses, in dem sich neben seinem Fahrerkollegen 53 Fahrgäste befanden, während der Fahrt von Berlin in Richtung München die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Bei einer Geschwindigkeit von 94 km/h kam der Bus von der Fahrbahn ab, geriet in eine Schleuderbewegung und kippte nach der Kollision mit Bäumen auf die rechte Fahrzeugseite. Vier Insassinnen kamen ums Leben, mindestens 25 Personen wurden verletzt.
Strafzumessung
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten sein Geständnis, sein Bedauern und seine bisherige Unbescholtenheit. Seit dem Unfall befindet sich der Angeklagte in psychologischer Behandlung. Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht die tateinheitliche Verwirklichung der Straftatbestände sowie die Anzahl der Verstorbenen und Verletzten.










