Einleitung
Die Bundesregierung plant, die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten zu stärken. Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg gebracht.
Hauptteil
Künftig sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich ist ein Anspruch auf anwaltlichen Beistand vorgesehen. Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung soll der Zugang zur Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.
Bundesjustizministerin Hubig betonte, dass Partnerschaftsgewalt millionen Menschen in deutschland betreffe, insbesondere Frauen. Sie wies darauf hin, dass 19 von 20 Fällen nicht angezeigt würden. Der gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.
Hintergrund
Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.










