Erfolg im Rechtsstreit gegen Vueling Airlines
Deutschlands Verbraucherschützer haben im Rechtsstreit gegen die spanische Billig-Airline Vueling einen ersten Erfolg erzielt.das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) statt. Das Gericht untersagte Vueling, nur ein kostenloses Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und für jedes weitere Stück Geld zu verlangen.
Urteil stärkt Position des VZBV
Der VZBV sieht sich durch das Urteil gestärkt, insbesondere im Hinblick auf bevorstehende EU-verhandlungen über Änderungen der Passagierrechte.“Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne extrakosten zu befördern“, sagte Vorständin Ramona Popp der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.Viele Fluggesellschaften verstießen gegen diese Regelung, indem sie nur Taschen und rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zuließen.
Weitere Klagen gegen Fluggesellschaften
Der VZBV hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus. In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung sei, für den „kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen“.
EU-Verhandlungen über Fluggastrechte
Am Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets anzubieten und an der Gepäckbeförderung zu verdienen. VZBV-Chefin Popp fordert, dass im Ticketpreis ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein sollte.











