Verkehrsministerium prüft EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse
Das Verkehrsministerium hat angekündigt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Trassenpreisbremse zu prüfen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, das Urteil schaffe zunächst Rechtssicherheit. Es werde in die Überlegungen für eine reform des Trassenpreissystems einbezogen.
Warten auf Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Der Sprecher betonte, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln noch abgewartet werden müsse. Die geplante Trassenpreisreform werde geprüft und demnächst vorgestellt.die Bundesnetzagentur sei in ihrer Regulierungszuständigkeit unabhängig und unterliege keiner Fachaufsicht des Verkehrsministeriums.
Unklarheiten über Auswirkungen
Noch sei unklar, wie sich das EuGH-Urteil auf die Trassenpreise auswirken werde. Eine gutachterliche Ermittlung der Markttragfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs sei erforderlich, die von der Bundesnetzagentur erstellt werde, so der Sprecher.
EuGH-Urteil zu Preisdeckel
Der EuGH hatte festgestellt, dass die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im nahverkehr gegen EU-recht verstoße. Die Richter in Luxemburg betonten, dass Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen müssten, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung lasse diesen Spielraum nicht zu und widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.











