Geplante Gesetzesänderungen im Strafrecht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, eine zentrale Lücke im deutschen Strafrecht zu schließen. Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes soll künftig ausdrücklich strafbar werden, wie sie dem „Spiegel“ mitteilte. Im Internet kursieren zahlreiche mithilfe künstlicher Intelligenz generierte pornos und Nacktbilder, oft gefälschte aufnahmen von Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Umfassende Maßnahmen gegen digitale Gewalt
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern auch Fakes, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.“Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen.Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Hubig.Neben Deepfakes sollen weitere Formen bildbasierter und digitaler Gewalt adressiert werden. Hubig plant Regelungen gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne Zustimmung der Betroffenen zu verbieten. Zudem sollen Stalkingopfer vor dem Einsatz von Trackinggeräten geschützt werden, insbesondere in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Stärkung der Opferrechte
Betroffene digitaler Gewalt sollen prozessual gestärkt werden. Accounts von Tätern sollen per richterlicher Anordnung gesperrt werden können, wenn sie „massiv Recht verletzen“, so Hubig. Opfer in Zivilverfahren sollen bessere Auskunftsrechte erhalten, um herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern steckt.
Verantwortung der Plattformen
Hubig betont auch die Verantwortung der Plattformen. „Die Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen,natürlich müssen auch sie sich an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir Grenzen setzen“, erklärte sie.Mit Verweis auf bestehende Regeln im EU-Recht sagte sie: „Auch im nationalen Recht werden wir den sozialen Netzwerken neue Vorgaben machen.“
Persönliche Erfahrungen
Ihre Erfahrungen als Richterin und Staatsanwältin prägen Hubigs Blick auf das Thema bis heute. Sie habe viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt. „Das sind furchtbare Taten“, so Hubig.“Heute sehen wir,dass Taten in digitaler Form ebenso verheerende Wirkung entfalten können. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Jeder Übergriff, egal wo und wie er erfolgt, ist einer zu viel.“











