Verbraucherschützer kritisieren Altersvorsorgepläne der Bundesregierung
Verbraucherschützer äußern Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge. Sie fordern Korrekturen, insbesondere bei der Kostenobergrenze von jährlich 1,5 Prozent der Sparsumme, die das neue Modell gefährden könnte. Dieses Modell soll die Riester-Rente ablösen.
kritik an Kostenobergrenze
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, bezeichnete den Kostendeckel von 1,5 Prozent als zu hoch und als Zugeständnis an Banken und Versicherungen. Er schlägt eine Obergrenze von 0,5 prozent für alle geförderten Verträge vor. Die Finanzbranche rechtfertigt die Gebühren mit dem Aufwand für vertrieb und Verwaltung.
Gesetzentwurf und Reaktionen
Der Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz aus dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Banken und Versicherungen ein Standardprodukt anbieten müssen, dessen Rahmen der Staat vorgibt. Für dieses Produkt sollen maximal 1,5 Prozent Gebühren erlaubt sein.Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag und soll Ende März verabschiedet werden.
Politische Reaktionen
Florian Dorn (CSU), der für die Unionsfraktion verhandelt, hält eine niedrigere Kostenobergrenze für das Standardangebot für sinnvoll. Auch in der SPD gibt es Forderungen nach einer Senkung der Gebühren auf maximal 0,5 Prozent. Aus SPD-kreisen heißt es,dass sogar noch niedrigere Gebühren möglich seien.
Finanzielle Auswirkungen
Finanztip hat Berechnungen angestellt, die zeigen, dass die gebührenhöhe erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben kann. Eine Familie, die 150 Euro monatlich spart, könnte bei einer Rendite von sechs Prozent und Gebühren von 1,5 Prozent nach 40 Jahren rund 227.000 Euro ansparen. Bei einem Kostendeckel von 0,5 Prozent wären es fast 68.000 Euro mehr.











