Neues Medizinregistergesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat ein neues medizinregistergesetz verabschiedet, das die Nutzung von Registerdaten für Versorgung, Forschung und die Bewertung medizinischer Innovationen verbessern soll.Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit.
Einheitlicher Rechtsrahmen und Qualitätsanforderungen
Ein einheitlicher Rechtsrahmen sowie klare Qualitätsanforderungen sollen die vergleichbarkeit und Qualität der Registerdaten erhöhen. Eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für arzneimittel und Medizinprodukte wird eingerichtet, um die Nutzung der Register zu koordinieren und zu unterstützen.
Aussagen der Bundesgesundheitsministerin
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass Medizinregister wertvolle Erkenntnisse zu Krankheiten und Behandlungen liefern. Besonders Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien bisher selten berücksichtigt wurden, sollen von den neuen Regelungen profitieren. „Damit diese wertvollen Daten in Zukunft sicher genutzt werden können, schaffen wir mit dem Medizinregistergesetz erstmals einheitliche Regeln sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards“, sagte Warken.
Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister
Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister vor, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt. Ein zentrales Registerverzeichnis soll einen systematischen Überblick über bestehende Medizinregister bieten. Zudem sollen sich Medizinregister freiwillig qualifizieren lassen können,um von erweiterten Datenverarbeitungsbefugnissen zu profitieren. Klare gesetzliche Befugnisse zur Datenverarbeitung sollen die Forschung und Qualitätssicherung erleichtern, während hohe Datenschutzstandards gewahrt bleiben.











