Bundesländer zögern bei Einrichtung von Sekundärmigrationszentren
viele Bundesländer zeigen sich zurückhaltend gegenüber der vom Bundestag beschlossenen Möglichkeit, Sekundärmigrationszentren für Asylbewerber einzurichten. Diese Zentren sind für Personen vorgesehen, deren Anträge laut Dublin-Verordnung von einem anderen EU-Land bearbeitet werden müssten. Dies ergab eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND).
Stimmen aus Nordrhein-Westfalen und Bremen
Eine Sprecherin der nordrhein-westfälischen Flucht- und Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) äußerte gegenüber dem RND, dass noch viele Fragen offen seien, insbesondere bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Ministerium setze sich bereits länger für eine Zentralisierung der Zuständigkeit bei Dublin-Fällen ein, jedoch sei bisher wenig geschehen. „Der Bund bleibt hier gefordert“, so die Sprecherin.
Der Sprecher der Bremer Innensenatorin Eva Högl (SPD) erklärte, dass der Bedarf für solche Zentren erst in der konkreten umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erkennbar werde. Für kleinere Bundesländer wie Bremen sei der Bedarf nicht offensichtlich.
Reaktionen aus Niedersachsen und Bayern
Ein Sprecher der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, dass das Land grundsätzlich bereit sei, ein Sekundärmigrationszentrum einzurichten, sofern dies einen tatsächlichen Mehrwert im Rückführungsvollzug biete.Der Sprecher des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) teilte mit, dass sich die bayerische Staatsregierung mit den Möglichkeiten auseinandersetzen werde, sobald die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen seien.
Hintergrund
Die Möglichkeit zur Einrichtung von Sekundärmigrationszentren ist Teil der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die der Bundestag beschlossen hat. Diese Zentren sollen asylbewerber aufnehmen,die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder deren Asylverfahren nach den dublin-Regeln einem anderen Staat obliegt. Das Bundesgesetz erlaubt es den Ländern,erwachsenen ausreisepflichtigen Flüchtlingen das Verlassen dieser Zentren für bis zu zwölf Monate zu untersagen. Für Kinder und deren Sorgeberechtigte könnte die Bewegungsfreiheit nachts eingeschränkt werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander throm, betonte nach der Bundestagsentscheidung die Erwartung, dass alle Bundesländer solche Zentren einrichten.











