Geringe Rücknahme von Asylbewerbern durch EU-Staaten
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben im jahr 2025 nur in geringem Umfang Asylbewerber zurückgenommen,für die sie laut Dublin-Verordnung zuständig wären. Dies geht aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Übernahmeersuchen und tatsächliche Überstellungen
Laut Bamf wurden 2025 insgesamt 35.942 Übernahmeersuchen an die anderen 26 EU-Staaten gestellt. Davon wurden 23.912 Anträge positiv beschieden. Tatsächlich überstellt wurden jedoch nur 5.377 Asylbewerber. Italien bildete das Schlusslicht mit einer Überstellung bei 6.229 Ersuchen.
Vergleich mit dem Vorjahr
Im Jahr 2024 war die Bilanz noch schlechter. Damals wurden 74.583 Übernahmeersuchen von Deutschland gestellt, 44.431 davon wurden von den EU-Partnern akzeptiert. Tatsächlich fanden jedoch nur 5.827 Überstellungen statt.
Regelungen der Dublin-Verordnung
Die Dublin-Verordnung ist teil des europäischen Asylsystems und legt fest, dass der Staat, in dem Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten, für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig ist. Reisen die Asylbewerber in andere EU-Staaten weiter, muss das Ersteinreiseland sie in der Regel zurücknehmen.
Übernahmeersuchen an deutschland
Im Jahr 2024 wurden umgekehrt 16.530 Übernahmeersuchen für Asylbewerber an Deutschland gerichtet. Die deutschen Behörden stimmten in 10.512 Fällen zu. Tatsächlich kamen jedoch nur 4.865 Asylbewerber nach deutschland.











