Treuhandverwaltung über Rosneft-Töchter angeordnet
Die Bundesregierung hat auf Basis einer Neuerung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) eine Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) beschlossen.
Bundesnetzagentur als Treuhänder
Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass die Bundesnetzagentur als Treuhänder eingesetzt wird. Sie übernimmt die Kontrolle über Rosneft Deutschland und deren Anteile an den Raffinerien PCK Schwedt,MiRO Karlsruhe und Bayernoil Neustadt/Vohburg a.d. Donau.
Sicherung der Energieversorgung
rosneft Deutschland vereint rund 13 Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität und zählt zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Die treuhandverwaltung soll die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten, insbesondere die versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den Standort Schwedt sichern.
Rechtsgrundlage und Sanktionen
Die Anordnung basiert auf dem im Februar 2026 eingeführten § 6a des AWG, der im Zusammenhang mit dem 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland steht.Die Maßnahme schützt die deutschen Rosneft-Töchter davor,nach dem Ende der EnSiG-Treuhandverwaltung selbst unter die EU-Sanktionen zu fallen. Ohne diese Maßnahme wäre es vielfach verboten,mit RDG und RNRM Geschäfte zu machen,was deren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden würde,so die Bundesregierung.











