Einleitung
Das Bundeswirtschaftsministerium plant neue Regelungen für den Ausbau der Solarenergie. Ein Arbeitsentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht verschiedene Änderungen vor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Förderung und Einspeisung
Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen künftig keine Förderung mehr erhalten. Derzeit erhalten sie zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber kleiner Anlagen müssen sich künftig selbst Abnehmer für ihren Strom suchen, bevor sie diesen ins Netz einspeisen dürfen. Bisher waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom abzunehmen.
Intelligente Stromzähler
Für Anlagen unter sieben Kilowatt soll eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler gelten. Betreiber müssen bis Ende 2028 einen Antrag für die vorzeitige Ausstattung stellen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausgenommen.
Leistungsbegrenzung und Speicher
Solardachanlagen sollen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Der Rest ist für den Eigenverbrauch oder die Speicherung vorgesehen. Ob diese Regelung für anlagen bis 100 Kilowatt gilt, ist noch offen. Balkonkraftwerke sind auch hier ausgenommen.
Fördersätze für größere Anlagen
Für Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt Leistung sollen die Fördersätze vereinheitlicht werden. Dies könnte große Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE bevorteilen. Grund sind die Skaleneffekte beim Anlagenbau.
Reaktionen und hintergrund
Das Wirtschaftsministerium wollte die Details nicht kommentieren. Eine öffentliche Konsultation soll nach Abschluss der Arbeiten an der EEG-Novelle erfolgen. Es bestehe Handlungsbedarf, da Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit bisher zu wenig berücksichtigt wurden. Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft hat im vergangenen Jahr die festgelegten Ausbauziele nicht erreicht. Ab 2025 sollen jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie und ab 2026 22 Gigawatt Solarenergie zugebaut werden.











