Union fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zum Mietrecht

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Die Unionsfraktion fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Mietrecht

Unionsfraktion fordert Nachbesserungen am Mietrechtsentwurf

Die Unionsfraktion hat nachbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Mietrecht gefordert. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe,der Entwurf benötige „an einigen Stellen noch Anpassungen“.

Kritikpunkte und Vorschläge

Krings nannte Indexmieten und Kurzzeitmietverträge als Bereiche mit Korrekturbedarf. Ohne Anpassungen werde ein an sich auch für Mieter gutes Instrument unattraktiv. Zudem sei mehr transparenz bei möblierten Wohnungen grundsätzlich sinnvoll. Die starre Fünf-Prozent-Pauschale für den Möblierungszuschlag könnte jedoch neue Konflikte erzeugen. Hubig schlägt vor, dass der Möblierungszuschlag bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigen soll.

Schonfristzahlung und Kleinmodernisierungen

Bei der geplanten Schonfristzahlung müsse klar geregelt sein,dass sie gezielt dort greife,wo Obdachlosigkeit drohe.Krings betonte, dass neben dem Mieterschutz auch Kleinvermieter vor zahlungsunwilligen Mietern geschützt werden müssten. Die erhöhung der Grenze für Kleinmodernisierungen auf 20.000 Euro sei hingegen richtig, da Bauen und Handwerk teurer geworden seien.

Wohnungskrise und Investitionen

Krings mahnte, dass Änderungen am Mietrecht allein keine Wohnungskrise lösen könnten. Entscheidend sei, dass Maßnahmen wirklich helfen und nicht Investitionen verhindern.Die Unionsfraktion wolle Mieten stabilisieren, indem das Bauen schneller, einfacher und günstiger werde.


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