Verurteilung in Budapest
Eine non-binäre deutsche Person, Maja T., wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht teilte am Mittwoch mit,dass T. wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen wurde.
Hintergrund des Prozesses
Der Prozess ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes. Dabei geht es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten während des sogenannten Tages der Ehre im Februar 2023 in Budapest.
Auslieferung und rechtliche Entwicklungen
Ungarn erließ im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen Maja T., die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung rechtswidrig war.











