CDU einigt sich auf neue Formulierung zum Teilzeitanspruch
Die CDU hat nach internen Diskussionen eine neue Formulierung für ihren Parteitagsantrag zum Rechtsanspruch auf Teilzeit beschlossen. Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ wird dabei vermieden. Steffen Bilger,parlamentarischer geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag,erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“,dass der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten soll.
Hintergrund und Zielsetzung
Der seit 2001 gesetzlich verankerte rechtsanspruch auf Teilzeit wird in der neuen Fassung nur noch indirekt infrage gestellt. Die CDU betont die Notwendigkeit eines geordneten Teilzeitanspruchs, um Erziehung, Pflege von angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Ein zielgerichteter Teilzeitanspruch soll bei Vorliegen eines besonderen Grundes Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik sein.
Fokus auf Sozialleistungen und Arbeitszeitmodelle
Der Text richtet sich insbesondere an Personen, die Teilzeittätigkeiten mit Sozialleistungen aufstocken müssen. In diesen Fällen müsse der Teilzeitanspruch „gut begründet“ sein. Zudem fordert die CDU Anreize für eine Ausweitung der Arbeitszeit.Dazu gehören flexiblere Arbeitszeitmodelle, eine spürbare Entlastung der Arbeitseinkommen und ein leistungsfreundlicheres steuer- und Abgabensystem.
Kritik und interne Debatte
Die Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) stieß auf Kritik von SPD und Grünen. Auch innerhalb der CDU, insbesondere unter Wahlkämpfern in baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wurde die Beschränkung des Rechtsanspruchs als wenig hilfreich empfunden. CDU-Generalsekretär carsten Linnemann und Steffen Bilger stellten sich öffentlich gegen den Vorstoß.
Bilger betonte, dass reflexhafte Aufregung bei Debattenbeiträgen Deutschland nicht voranbringe. Er forderte Reformen für mehr Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze, wobei Leistungsanreize gestärkt werden sollen, ohne den sozialen Zusammenhalt zu gefährden.











