Bundesverwaltungsgericht fordert Nachbesserungen im Klimaschutzprogramm
das Bundesverwaltungsgericht in leipzig hat entschieden,dass das von der ampelregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 von der aktuellen Bundesregierung um weitere Maßnahmen ergänzt werden muss. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu senken.
Kritik an Prognosen und bestehende Emissionslücke
Das Gericht bemängelte fehlerhafte Prognosen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der geplanten Klimaschutzmaßnahmen. Zudem bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die geschlossen werden müsse, um das Zwischenziel für 2030 zu erreichen.
Hintergrund der Entscheidung
Die Ampel-Regierung hatte das Programm am 4. Oktober 2023 auf Grundlage des bundes-klimaschutzgesetzes beschlossen. die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte dagegen, da sie das Programm für unzureichend hielt. Das Oberverwaltungsgericht gab der Klage statt, und die Revision der Bundesregierung wurde zurückgewiesen.
Reaktionen und Vorschläge
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Urteil als „Paukenschlag für den Klimaschutz“ und forderte sofortige Nachbesserungen. Er schlug Maßnahmen wie ein Tempolimit und Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr vor. Barbara Metz, ebenfalls von der DUH, forderte einen Kurswechsel im Gebäudebereich, um auf fossilfreie Heizungen umzusteigen.
Rechtliche Konsequenzen
Rechtsanwalt Remo Klinger betonte, dass Klimaschutz justiziabel sei und die Bundesregierung verurteilt wurde, ihre Maßnahmen zu korrigieren. Bis zum 25. März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das auch die Ziele für 2040 und die Einzeljahre bis dahin umfasst.











