CDU-Wirtschaftsflügel fordert Abschaffung des rechtsanspruchs auf Teilzeit
Der Wirtschaftsflügel der CDU plant, den rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein entsprechender Antrag unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beschlossen werden, berichtet der „Stern“.
Forderungen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert, dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei Vorliegen besonderer Gründe gelten soll. Zu diesen Gründen zählen die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen.
Aussagen der MIT-Vorsitzenden
Gitta Connemann, Vorsitzende der MIT, erklärte dem „stern“: „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen gedacht – nicht als Normalfall.“ Sie betonte,dass Teilzeit für Familien,Pflege und Gesundheit wichtig sei,jedoch müsse zwischen freiwilliger Teilzeit aus individuellen Lebensgründen und staatlicher Absicherung unterschieden werden.
Aktuelle Regelungen und Kritik
Derzeit haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Betriebliche Gründe dürfen dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen.Der Antrag kritisiert,dass Menschen,die freiwillig weniger arbeiten,weniger in die Sozialsysteme einzahlen,aber volle Leistungen beziehen. Diese Kritik äußerte zuletzt auch Andreas Gassen,Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.











