Freispruch im Prozess um Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
Die beiden im Zusammenhang mit dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen angeklagten Bahn-Mitarbeiter sind freigesprochen worden. Das Landgericht München II teilte die Entscheidung am montag mit.
Verlauf des Strafverfahrens
Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert. Für den ebenfalls angeklagten Bezirksleiter beantragte sie eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
das Gericht folgte diesen Anträgen nicht und sprach beide Angeklagten frei. Nach Auffassung des Gerichts konnten die beiden Bahn-Mitarbeiter das Zugunglück nicht in der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Weise verhindern.
Hergang des Unglücks
Entgleisung bei Burgrain
Das Zugunglück ereignete sich im Juni 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen. Ein Zug entgleiste aufgrund maroder Schienen. Fünf Menschen kamen ums Leben, mehr als 70 wurden verletzt.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Bezirksleiter und Instandsetzung
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Bezirksleiter Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben. Daraus leitete sie eine strafrechtliche Verantwortung für die Folgen des unglücks ab.
Fahrdienstleiter und Hinweis eines Lokführers
Dem Fahrdienstleiter warf die Staatsanwaltschaft ein „Augenblicksversagen“ vor. Er soll einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte auch dieses Verhalten zur Verhinderung des Unglücks beitragen können. Das Landgericht München II teilte diese Einschätzung jedoch nicht.











