Im Jahr 2025 ist die Zahl der Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld gestiegen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am montag mit. Insgesamt gingen 501.667 Widersprüche in den Jobcentern ein, 78.310 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Klagen erhöhte sich um 4.379 auf 53.164.
Schwerpunkte bei Widersprüchen und Klagen
Die häufigsten Widersprüche betrafen die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Weitere Schwerpunkte waren die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen.Viele Widersprüche wurden der Kategorie „Sonstiges“ zugeordnet. Diese umfasste unter anderem das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder fehlende Mitwirkung.
Bei den Klagen bezogen sich die meisten Verfahren auf die Kosten der Unterkunft,auf Aufhebung und Erstattung sowie auf die Zugangsvoraussetzungen zum Zweiten buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Entscheidungen der jobcenter zu Widersprüchen
Im Jahr 2025 bearbeiteten die Jobcenter 476.728 Widersprüche. Rund 61 Prozent dieser Verfahren wurden zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. In 147.213 Fällen wurde die zuvor ergangene entscheidung revidiert.
Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden.In 42.303 Fällen lag eine fehlerhafte rechtsanwendung durch die Jobcenter vor.
Gerichtliche Entscheidungen zu Klagen
Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. In rund zwei Dritteln der Fälle bestätigten die Gerichte das Vorgehen der Jobcenter. In knapp einem Drittel der Verfahren führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.











