Justizministerin Hubig plant härtere Strafen für Angriffe auf einsatzkräfte
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und weiteres Personal im öffentlichen Dienst härter bestrafen.Wer Menschen angreife, die im Dienst für die Allgemeinheit stünden und dabei besondere Gefahren auf sich nähmen, müsse entsprechend bestraft werden, sagte Hubig den zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dies solle für Angriffe auf Polizisten,Feuerwehrleute,Rettungskräfte,Ärzte,Pflegepersonal und Gerichtsvollzieher gelten.
Geplante Verschärfung der Strafrahmen
Höhere Mindeststrafen bei tätlichen Angriffen
Nach einem Gesetzentwurf des Justizministeriums, über den die Funke-Zeitungen berichten, sollen tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet werden. Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten.
Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll laut Entwurf künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden.
Ausweitung des Schutzes für medizinisches Personal
hubig plant zudem einen erweiterten Schutz für Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie Krankenpfleger. Tätliche angriffe auf sie sollen künftig so hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und andere Einsatz- und Rettungskräfte. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder in der Notaufnahme.
Begründung der Reformpläne
Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen, sagte Hubig. Gerade in silvesternächten sei es immer wieder zu „enthemmten und inakzeptablen Übergriffen“ gekommen. Dieser entwicklung müsse der Rechtsstaat entschieden entgegentreten, auch mit den Mitteln des Strafrechts, erklärte die Justizministerin.
Schutz für ehrenamtliche und Kommunalpolitiker
Hubig will mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz klassischer Einsatzkräfte hinausgehen. Vorgesehen ist ein besserer Schutz für Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete vor Drohungen und Gewalt. Richter sollen dem Entwurf zufolge künftig härtere Strafen verhängen, wenn eine Tat „eine dem gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte. Damit ist insbesondere die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.
Verschärfung bei volksverhetzung
Deutlich schärfer vorgehen will die Justizministerin auch gegen Volksverhetzung. Statt einer Höchststrafe von bisher drei Jahren sollen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich sein.
Verhängen Richter wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, soll den Verurteilten zudem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. In diesem Zeitraum können sie etwa nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.











