Bundeskabinett setzt Kommission zur Reform der Alterssicherung ein
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge für eine reform der Alterssicherung erarbeiten soll. Die Empfehlungen der alterssicherungskommission sollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 vorliegen.
Auftrag der Alterssicherungskommission
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte,die Kommission werde die Frage beraten,in welcher Weise Anpassungen an den drei Säulen der Altersvorsorge erfolgen müssten und wie diese langfristig im Gleichgewicht gehalten werden könnten. Nach ihren Worten ist es ein Kernversprechen des sozialstaats, dass Menschen nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert seien. Dies sei eine wesentliche Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher müsse die Alterssicherung tragfähig, solide und belastbar sein und auch in Zukunft bleiben.
Zusammensetzung der Kommission
Vorsitz und Stellvertretung
Die Kommission soll aus zwei Vorsitzenden bestehen: Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise. Hinzu kommen drei stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen des deutschen Bundestags: Annika Klose (SPD), Florian Dorn (CSU) und Pascal Reddig (CDU).
Wissenschaftliche Mitglieder und Sachverständige
Als wissenschaftliche Mitglieder sind Tabea Bucher-Koenen, Georg Cremer, camille Logeay, Monika Queisser, Jörg Rocholl, Silke Übelmesser und Martin Werding benannt. Zudem soll die Deutsche Rentenversicherung Bund als Sachverständige an allen Sitzungen der alterssicherungskommission teilnehmen.











