Frauen haben in Deutschland im Jahr 2024 wie im Vorjahr pro stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Dienstag lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen bei 22,81 Euro und damit um 4,24 Euro unter dem der Männer mit 27,05 Euro. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland
Nach wie vor ist der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland. In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei fünf Prozent, in Westdeutschland bei 17 Prozent.
Berechnung nach eurostat-Definition
die Berechnung des Gender-Pay-Gap erfolgt nach der einheitlichen Definition des Statistischen Amtes der Europäischen Union (eurostat). Dabei sind die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ sowie „Öffentliche Verwaltung, verteidigung; Sozialversicherung“ ausgeschlossen.
Werden die Verdienste im bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ in die Berechnung einbezogen, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 Prozent.
Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft
Der niedrigere Wert beim Einbezug des öffentlichen Dienstes ist darauf zurückzuführen, dass dort geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Im öffentlichen Dienst, also in den Wirtschaftsabschnitten „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“, betrug der unbereinigte Gender-pay-Gap vier Prozent. In der Privatwirtschaft lag er bei 17 prozent. Der relative Verdienstabstand war damit in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.
Erklärbare Anteile der Verdienstlücke
Ausgehend vom unbereinigten gender-Pay-Gap lassen sich rund 60 Prozent der Verdienstlücke durch die für die analyze zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen entspricht dies 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro.
ein wesentlicher Faktor ist die höhere Teilzeitquote von Frauen. Teilzeitarbeit ist in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten verbunden. Auf diesen Faktor entfallen 19 Prozent der Verdienstlücke beziehungsweise 0,81 Euro. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Branchen und Berufen mit allgemein niedrigeren Löhnen. Dies erklärt rund 18 Prozent des Verdienstunterschieds oder 0,75 Euro. Etwa 13 Prozent der Verdienstlücke, also 0,55 Euro, lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
bereinigter Gender-Pay-Gap
Die verbleibenden 40 Prozent des Verdienstunterschieds, also 1,71 Euro von 4,24 Euro, können durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale nicht erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender-Pay-Gap von sechs Prozent.
Arbeitnehmerinnen verdienten demnach im Jahr 2025 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In den westlichen Bundesländern lag der bereinigte Gender-Pay-Gap bei sechs Prozent,in den östlichen Bundesländern bei neun Prozent.
Einordnung der Statistik
Nach Angaben der Statistiker ist davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren in die Analyse einfließen könnten. Dazu zählen etwa Daten zu Erwerbsunterbrechungen wegen Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.
Der bereinigte Gender-Pay-Gap ist daher als obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.











