Hubig warnt vor politischem Einfluss auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat davor gewarnt,politischen Druck auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auszuüben,um eine härtere Migrationspolitik durchzusetzen. Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Appell zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit
Hubig erklärte gegenüber der Zeitung „Welt“ und dem Magazin „Politico“, Europa müsse die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte achten, wenn es ein Kontinent der Freiheit und der Grundrechte bleiben wolle. Die Aussagen erfolgten kurz vor einer informellen Ministerkonferenz am Sitz des Europarates in Straßburg, bei der die Justizminister Fragen im Zusammenhang mit Migration und der Europäischen Menschenrechtskonvention erörtern wollen.
Eine unabhängige Justiz sei ein elementarer Bestandteil eines wirksamen Menschenrechtsschutzes, sagte Hubig weiter. Grundrechte garantierten nur dann Freiheit und gleichheit, wenn nicht Regierungen, sondern unabhängige Richter über ihre Bedeutung entschieden.
In Bezug auf das Treffen in Straßburg äußerte Hubig die Hoffnung auf ein klares Signal, dass die Justizminister des Europarates hinter dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stehen. Sie erwarte eine Bekräftigung,dass Richter frei von politischer Einflussnahme entscheiden können müssten,insbesondere die Richter des EGMR.Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs sei nicht verhandelbar.
Hintergrund des Ministertreffens in Straßburg
Initiative des Europarates
Das informelle Treffen der Justizminister geht auf eine Initiative des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset, zurück. In den vergangenen Jahren seien Migrationsfragen in vielen Mitgliedstaaten des Europarates gegenstand intensiver politischer Debatten geworden,teilte sein Büro im Vorfeld der Konferenz mit. Dabei gehe es auch um das Verhältnis zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention und nationalen Maßnahmen zur Migrationskontrolle.
Ziel der Veranstaltung ist es nach Angaben des Europarates, diese Diskussionen in den institutionellen Rahmen des Europarates zu integrieren.
Kritik an EGMR-Rechtsprechung in Migrationsfragen
Bereits im Mai hatten neun europäische Staaten die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Migrationsfragen kritisiert und zu einer Debatte über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen. In einem gemeinsamen Brief hieß es, man müsse darüber sprechen, ob das Gericht in einigen Fällen den Anwendungsbereich der Konvention zu weit ausgedehnt und damit das Gleichgewicht zwischen den zu schützenden Interessen verschoben habe.
Die neun Staaten, zu denen unter anderem Italien und Dänemark gehören, verwiesen auf Entscheidungen, in denen der EGMR ihrer Ansicht nach die Möglichkeiten der Staaten, über Abschiebungen von Personen aus ihrem Hoheitsgebiet zu entscheiden, zu stark eingeschränkt habe.











